
The Timber Truth
2. Februar 2026
PEFC-Seminar in Yverdon-les-Bains
2. April 2026Anwendung von Holzindustrie Schweiz
Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen dazu, nur noch nachweislich entwaldungsfreie und legal hergestellte Produkte wie Holz, Kaffee oder Soja in der EU zu handeln. Ihr Anwendungsbeginn wurde auf den 30. Dezember 2026 für grosse Unternehmen und den 30. Juni 2027 für Kleinst‑ und Kleinunternehmen festgelegt.
Betroffen sind in erster Linie alle EU‑Akteure, die Holz in der EU in Verkehr bringen. Schweizer Unternehmen unterstehen weiterhin der Schweizer Holzhandelsverordnung (HHV) und fallen nicht direkt unter die EUDR. Dennoch kann es zu Anforderungen seitens europäischer Handelspartner kommen, da diese verpflichtet sind, EUDR‑konforme Informationen einzuholen. Dazu gehören Angaben zu Risiko, Legalität, Entwaldungs‑ und Waldschädigungsfreiheit sowie Geokoordinaten der Holzherkunft in der Schweiz.
Holzindustrie Schweiz hat dafür eine Anwendung entwickelt, welche aus kantonalen Daten zu Holznutzungsbewilligungen exportfähige Datensätze erzeugt. Für das EU‑Informationssystem TRACES werden die Daten im GeoJSON‑Format bereitgestellt, für die Sorgfaltspflichten der EU‑Abnehmer stehen sie als CSV‑Tabellen mit den kantonalen Angaben zur Verfügung. Die Anwendung ermöglicht über Filter zeitlich und regional eingrenzbare Datensätze, erlaubt das Speichern und Verwalten eigener Auswertungen und ist in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar. Exportierte CSV‑Dateien werden jeweils in der gewählten Systemsprache erzeugt.
PEFC Schweiz hat die Entwicklung als einer von mehreren Partnern finanziell unterstützt. Schweizer PEFC‑zertifizierte Unternehmen können die Anwendung daher ebenfalls nutzen.
Unter folgendem Link kann ein Zugang zur Anwendung beantragt werden:



