Waldstandard

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Schweiz erfolgt in einer Weise, welche die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler und nationaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schäden zufügt (Definition der Ministerschutzkonferenz der Wälder in Europa).
Für die PEFC-zertifizierte schweizerische Waldwirtschaft heisst das:

Kahlschläge sind nicht zulässig
Statt Monokulturen werden Mischbestände aus standortgerechten Baumarten gefördert
Pflanzenschutzmittel sind nur das wirklich letzte Mittel zur Rettung des Bestandes
Forstmaschinen müssen ausgewiesene Gassen nutzen und dürfen den Waldboden nicht flächig befahren
Maschinen dürfen im Wald nur mit biologisch abbaubaren Schmierstoffen betrieben werden
Totholz muss erhalten werden: zur Steigerung der Artenvielfalt und als Lebensraum
Wildbestände sind zur Sicherung der Waldverjüngung anzupassen
Im Wald werden keine gentechnisch veränderten Organismen eingesetzt
Schon lange erfüllen die allermeisten Schweizer Waldbesitzer:innen verantwortungsbewusst die aufgelisteten Regeln. Somit ist es in Regel ein Leichtes, sich dafür mit dem PEFC-Label auszeichnen zu lassen. Und sollte man bei der einen oder anderen Vorschrift noch nicht ganz fit sein, können normalerweise rasch praxisgerechte Lösungen gefunden und umgesetzt werden.
Hier liegt die Stärke von PEFC: die pragmatische Verbindung von Umweltanliegen mit den Möglichkeiten unserer Wald- und Holzwirtschaft – zum Nutzen beider Seiten.