Ablauf der Zertifizierung
Zertifizierung einer Gruppe von Waldbesitzern
Die Gruppenvertretung übernimmt im Zertifizierungsverfahren für die Gruppe die organisatorischen Funktionen, die der einzelne Waldbesitzer bei einer einzelbetrieblichen Zertifizierung selbst ausüben muss. D. h. sie organisiert die Abwicklung des Verfahrens mit der Zertifizierungsstelle und ist für Entwicklung von Zielen und Massnahmen sowie Organisation und Durchführung von internen Audits und der Selbstbewertung verantwortlich. Darüber hinaus führt sie ein Verzeichnis der Mitglieder und organisiert die Information, die Aufnahme und den gegebenenfalls den Ausschluss von Mitgliedern.
Eine besondere Aufgabenstellung für die Gruppe ist, durch entsprechende Verfahren die Einhaltung der PEFC Standards bei allen Mitgliedern sicher zustellen. Dazu können z. B. Verfahren zur gruppeninternen Überprüfung zur Informationsauswertung in der Gruppe oder zur Erreichung der der festgelegten Ziele dienen.
Der zertifizierungswillige Forstbetrieb bzw. die Organisation muss bei der Gruppenvertretung einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen und sich im Rahmen einer vertraglichen Regelung zur Einhaltung der Gruppenregelungen verpflichten. Solche Gruppenregelungen sind z. B. die Zulassung der Durchführung von Überprüfungen der Einhaltung der Standards durch die Gruppenvertretung und die Verpflichtung zur Einhaltung der Zielsetzungen der Gruppe. Die Verpflichtung zur Einhaltung der Standards zur Waldbewirtschaftung ist ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit der Gruppenvertretung. Bei jedem Teilnehmer wird in der Regel innerhalb der Laufzeit des Zertifikates ein internes Audit (Prüfung durch die Gruppe) durchgeführt und gegebenenfalls nach eine entsprechenden Auswahl auch ein Audit durch die Zertifizierungsstelle.
