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Nutzung der PEFC-Warenzeichen
Seit 2020 gilt ein neuer PEFC-Standard zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen (PEFC CH ST 2001:2020)
Dieser findet für alle Chain-of-Custody-Betriebe Anwendung, sobald diese nach dem neuen PEFC-Chain-of-Custody-Standard von 2020 (PEFC CH ST 2002:2020) zertifiziert sind und, damit einhergehend, einen neuen Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen mit PEFC Schweiz abgeschlossen haben.
Waldbesitzer und Sonstige Logonutzer müssen ebenfalls den Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen abschliessen, bzw. erneuern, um die PEFC-Logos nach den neuen Massgaben von 2020 einsetzen zu können.
Jene Nutzer, die diesen neuen PEFC-Warenzeichenvertrag abgeschlossen haben, haben damit auch Zugang zu einem neuen internationalen PEFC-Logogenerator.
Sie können selbstständig einen Zugang zum neuen internationalen PEFC-Logogenerator einrichten und dort die PEFC-Label gemäss dem neuen Standard generieren.
PEFC Deutschland hat vier Video-Tutorials zum Thema veröffentlicht.
Waldbesitzer und Sonstige Logonutzer müssen ebenfalls den Lizenzvertrag zur Nutzung der PEFC-Warenzeichen abschliessen, bzw. erneuern, um die PEFC-Logos nach den neuen Massgaben von 2020 einsetzen zu können.
Jene Nutzer, die diesen neuen PEFC-Warenzeichenvertrag abgeschlossen haben, haben damit auch Zugang zu einem neuen internationalen PEFC-Logogenerator.
Sie können selbstständig einen Zugang zum neuen internationalen PEFC-Logogenerator einrichten und dort die PEFC-Label gemäss dem neuen Standard generieren.
PEFC Deutschland hat vier Video-Tutorials zum Thema veröffentlicht.
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Gunther Ratsch
Geschäftsführer PEFC Schweiz